Private Krankenkassen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer Psychotherapie. Für Beihilfeberechigte übernimmt die Beihilfe normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Die Höhe richtet sich nach der Art Ihrer Versicherung. Wichtig ist, rechtzeitig den Antrag auf Übernahme zu stellen. Die notwendigen Formulare stellt Ihnen Ihre Beihilfestelle. Viele Klienten haben den verbleibenden Anteil durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt, bitte prüfen Sie auch hier die genauen Voraussetzungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie verfüge ich über eine Approbation (d.h. eine Berufserlaubnis), aber über keine Kassenzulassung (d.h. die Therapieleistung erbringe ich nicht als Kassenleistung, sondern im Wege der Kostenerstattung). Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist also als Einzelfallentscheidung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Eine ambulante Psychotherapie kann von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung Ihnen zeitnah keinen Therapieplatz anbieten können. Nach § 13 Abs. 3 des SGB V ist Ihre gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, notwendige Leistungen in einer zumutbaren Zeit zu erbringen. Hintergrund ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Vergabe von Kassenzulassungen regional beschränkt, so dass nicht alle approbierten Psychotherapeuten einen Vertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen haben.

Im folgenden Ratgeber finden sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren >> Link.

Ich berate Sie gerne zur Vorgehensweise und gebe Ihnen alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie (50 Minuten) erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell betragen die Kosten für eine Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß dieser Vorgaben nach dem 3,0-fachen Satz 131,16 €.

Coaching und Beratung sind keine Leistungen des Gesundheitssystems und somit immer Selbstzahlerleistungen.